Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen der Aktion #DieEUundDu

  1. Veranstalter
    Veranstalter der Aktion #DieEUundDU ist die Regionalvertretung der Europäischen Kommission in München.
  2. Teilnahmeberechtigung und Teilnahmebeschränkungen
    Die Aktion #DieEUundDU richtet sich an Jugendliche und jungen Erwachsenen aus Bayern und Baden-Württemberg. Sie müssen im vorgegebenen Reisezeitraum (1. Januar bis 31. Dezember 2023) zwischen 18 und 27 Jahren alt sein. Ihr Geburtsdatum muss also zwischen dem 1.1.1996 und dem 1.1.2005 liegen und sie müssen ihren Wohnsitz in Bayern oder Baden-Württemberg haben.
    Pro Person kann nur ein Post unter einem Namen eingereicht werden. Es muss dabei auf der beliebigen Social-Media-Plattform der Hashtag #DieEUundDu benutzt werden.
  3. Teilnahmezeitraum
    Posts können vom 1. bis 30. November 2022 eingereicht werden. Maßgeblich ist der Eingang des Beitrags bei den Veranstaltern.
  4. Anmeldungen und Bewerbungsphasen
    Der fertiggestellte Post wird auf der extra für den Wettbewerb erstellten Website unter der URL www.dieeuunddu.de innerhalb des Teilnahmezeitraums hochgeladen und nimmt so automatisch am Wettbewerb teil. Die Teilnehmer:innen können auf der Webseite weder andere eingereichte Posts noch sonstige Informationen zu anderen Teilnehmer:innen einsehen.
  5. Prämierung und Preisgelder
    Die eingereichten Posts werden von einer Jury bewertet. Die Prämierung der besten Beiträge wird im Anschluss an den Wettbewerb erfolgen.
  6. Abbruch des Wettbewerbs
    Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne Bekanntgabe von Gründen abzubrechen. Es bestehen in diesem Fall keine Ansprüche der Teilnehmer:innen auf einen bestimmten Preis.
  7. Vertraulichkeit und Datenschutz
    Die Teilnehmer:innen sind damit einverstanden, dass ihre eingereichten Posts und Daten an die Jury weitergeleitet werden. Die Wettbewerbsteilnehmer:innen erklären sich außerdem mit der Veröffentlichung der eingereichten Beiträge und der Nennung der Namen der beteiligten Personen einverstanden und treten alle hierfür erforderlichen Rechte an die Veranstalter ab.
  8. Haftung
    Die Veranstalter haften nicht gegenüber den Wettbewerbsteilnehmer:innen. Auch eine Haftung für den entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Teilnehmer:innen stellen die Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus etwaigen Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Posts hergeleitet werden könnten. Des Weiteren haben die Teilnehmer:innen alle für die Erstellung des Posts anfallenden Kosten selbst zu tragen. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Kosten, weder für Equipment noch sonstige mögliche finanzielle Aufwendungen, die den Teilnehmer:innen im Rahmen der Aktion entstehen.
  9. Rechte
    Die Teilnehmer:innen bestätigen, dass alle Rechte rund um den eingereichten Post, einschließlich mögliche Bild- und Tonrechte, bei ihm/ihr liegen und keine Urheber-, Marken-, sonstigen gewerblichen Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Außerdem erklären die Teilnehmer:innen alle, für eine Veröffentlichung erforderlichen, Verwertungs- und Vorführrechte der Musik zu besitzen und keine von der GEMA lizenzierten Musikstücke (GEMA-Musik) zu verwenden.
    Die Teilnehmer:innen räumen den Veranstaltern das räumlich und zeitlich medienunabhängige, unbeschränkte Nutzungsrecht am Post und allen seinen Bestandteilen ein. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Die Veranstalter sind berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen.
    Pornographische und Gewalt darstellende bzw. verherrlichende oder sonstige, gegen das geltende Recht, verstoßende Inhalte werden vom Wettbewerb ausgeschlossen und von den Veranstaltern gelöscht. Rassistische, diskriminierende oder ehrverletzende Inhalte sind ebenfalls unzulässig.
    Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Aussagen von Jurymitgliedern und anderer am Wettbewerb teilnehmenden Personen.
  10. Ausschluss des Rechtswegs
    Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden.
    Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.